
Ambulant unterstütztes Wohnen (AuW)
Georgenstraße 65, 92224 Amberg
Telefon: 09621/960450 oder 0177/3513136
E-Mail: info@jura-wohnstaetten.de
So viel Eigenständigkeit wie möglich – so wenig Assistenz wie nötig
AuW steht für:
Ambulant unterstütztes Wohnen.
Das heißt:
Sie wohnen alleine oder in einer Wohngemeinschaft.
Und wir helfen Ihnen dabei.
Für wen passt das selbstbestimmte Wohnen AuW?
Für erwachsene Menschen mit einer Behinderung.
- wenn Sie aus dem Elternhaus ausziehen möchten.
- wenn Sie aus dem Wohnheim ausziehen möchten.
- wenn Sie alleine leben und dabei manchmal Hilfe brauchen.
Das machen wir:
Wir sprechen mit Ihnen.
Wenn Sie einen gesetzlichen Betreuer haben:
Dann sprechen wir auch mit Ihrem gesetzlichen Betreuer.
Wir prüfen immer wieder:
Ob unsere Hilfen beim selbstbestimmten Wohnen gut für Sie sind.
Dafür brauchen wir Ihre Mitarbeit.
So können wir Sie unterstützen:
Wir helfen bei der Haushaltsführung,
das heißt, wir helfen Ihnen:
- beim Einkaufen
- beim Kochen
- beim Waschen
- beim Putzen
-
beim Verwalten von Ihrem Geld
Wir helfen dabei, dass Sie gesund bleiben:
- wir organisieren Arztbesuche
- wir beraten über gesunde Ernährung
-
wir helfen beim Einnehmen von Medizin
Wir unterstützen Sie auch dabei ,wenn Sie das brauchen:
- Kontakt halten zu Familie, Freunden und Nachbarn
- wir helfen bei Problemen und Krisen
- wir gehen mit zu Behörden und Ämtern
- wir untertsützen Sie im Beruf
- wir arbeiten mit Ihrem gesetzlichen Betreuer zusammen.
- wir beraten Sie und Ihre Angehörigen
-
wir arbeiten mit anderen Diensten zusammen, zum Beispiel: Werkstätten und Wohnheime der Lebenshilfe, Betreuungsbüros
Sie möchten gerne ins AuW aufgenommen werden?
Dann sprechen Sie mit uns.
Wir überlegen gemeinsam:
Wo brauchen Sie Hilfe?
Wir helfen Ihnen auch bei der Antragstellung:
Damit die Kosten dafür übernommen werden.
Und wir helfen bei der Suche nach einem guten Wohnungsangebot.
In schwerer Sprache:
Zielgruppe des ambulant unterstützten Wohnens sind volljährige Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen wesentlichen Behinderung, die
- vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer nicht zur selbstständigen Lebensführung in der Lage sind.
- Die Kriterien für einen Anspruch auf Eingliederungshilfen nach §§53 ff. SGB XII i.V.m. §2 SGB IX erfüllen
- Für die eine stationäre Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich ist