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Besuche zu Zeiten von Corona


Ab dem heutigen Tag freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass unter bestimmten Vorgaben wieder eingeschränkte Besuche in den Jura-Wohnstätten stattfinden können. 

Möglich ist ein einmal täglicher Besuch von einer Person aus dem Kreis der Familienangehörigen oder einer weiteren festen Person während der zeitlich begrenzten Besuchszeit.

Zum Schutz unserer Bewohner*innen, der Besucher*innen und unserer Mitarbeiter*innen sind folgende Vorgaben und Maßnahmen einzuhalten:

  • Ein Besuch kann nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung (mindestens einen Tag vorher) erfolgen.
    Anmeldung unter: 09621/960450.
     
  • Der/Die Besucher*in muss sich am Tag des Besuches von Montag – Freitag in der Verwaltung melden, außerhalb der Arbeitszeiten der Verwaltung in der jeweiligen Wohngruppe. In Sulzbach-Rosenberg muss eine Anmeldung in der entsprechenden Wohngruppe erfolgen. 
    Sie werden dann namentlich registriert, zudem werden folgende Daten erhoben: Telefonnummer, Kontaktdaten und Selbsterklärung zum Gesundheitszustand.
     
  • Jede*r Besucher*in hat seinen eigenen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen und während des gesamten Besuchsverlaufes durchgehend zu tragen.
     
  • Ein*e Mitarbeiter*in der Wohngruppe holt den/die Besucher*in an der Eingangstüre ab, stellt die Händedesinfektion und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sicher, informiert über die Hygieneregeln und begleitet ihn/sie zum vorgesehenen Besuchsort.
     
  • Als Besuchsort im Haus ist vorrangig der an den Speisesaal angebundene Innenhof und bei schlechter Witterung der Speisesaal ausgewiesen. Es stehen Tischgruppen mit Bestuhlung bereit, die den Mindestabstand von 1,5 m vorgeben.
     
  • Gleichzeitig können sich maximal drei Zweier-Besuchsgruppen im ausgewiesenen Besuchsort aufhalten.
     
  • Bitte beachten Sie, dass Besuche nur in einem begrenzten Zeitraum von maximal 1,5h stattfinden können.
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