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Besuchsregelungen ab 09.12.2020


Liebe Besucher*innen, 

durch die Änderung der Bayerischen Infektionsschutzverordnung zum 09.12.2020 ergeben sich auch für Sie als Besucher*innen einige Änderungen bei uns. Diese möchten wir Ihnen hier aufzeigen. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen: 

  • Ab sofort ist wieder eine telefonische Anmeldung auf den Wohngruppen notwendig. 
  • Jede*r  Bewohner*in darf täglich von höchstens einer Person besucht werden. Ansonsten gilt weiterhin unser Besuchskonzept (Besuchsräume). Diese Person muss über ein schriftliches bzw. elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und dieses auf Verlangen nachweisen.
  • Die Testung kann sowohl ein POC-Antigen-Schnelltest als auch ein PCR-Test sein und kann im Vorfeld des Besuchs gemacht werden. Wir haben grundsätzlich kein ausreichendes Personal diese Testungen bei Besucher*innen durchzuführen, weshalb diese Testergebnisse bei dem Besuch bereits vorliegen müssen. Die Testungen können z.B. an der Teststrecke beim Gesundheitsamt (Onlineanmeldung) oder bei Ärzt*innen durchgeführt werden. Die dem Testergebnis zugrundeliegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests darf höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.
  • Jede* Besucher*in hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen. Diese ist vorerst selbst mitzubringen.

Diese Regelungen gelten nicht für Personen, die zu beruflichen Zwecken die Einrichtung betreten. Das heißt, dass beispielsweise behandelnde Ärzt*innen, Therapeut*innen, Betreuer*innen, Richter*innen etc. die Einrichtung grundsätzlich betreten dürfen. Diese Personen müssen eine eigene FFP2-Maske tragen.

Bild von congerdesign auf Pixabay
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