Neue Besuchsregelungen
Ab sofort gelten folgende Besuchsregelungen:
- Besucher:innen müssen unabhängig von ihrem Geimpft- oder Genesenenstatus mindestens einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negatives PCR-Test Ergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen.
- Jede:r Besucher:in hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.
- Während des Besuchs soll stetig ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- Bei Symptomen wie Husten, Schnupfen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Gliederschmerzen, Atemnot, Übelkeit und Erbrechen, darf die Einrichtung nicht betreten werden.
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