Verhinderungspflege
- für Menschen mit Behinderung
Temporäre Entlastung für Angehörige und Familien: Für Menschen mit geistiger Behinderung, die mit ihrer Familie leben und eine kurzzeitige Betreuung oder Versorgung benötigen, bieten wir eine sogenannte Verhinderungspflege. Dies kann nötig sein, wenn pflegende Angehörige einen Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt planen oder einfach eine kleine Auszeit in Form eines Urlaubs benötigen, um wieder Kraft zu tanken. In dieser Zeit übernehmen wir gerne die vertrauensvolle Obhut und bieten kompetente Betreuung und Pflege in einem unserer Wohnheime.
- alle Menschen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5
- mindestens eine ehrenamtliche Person (Angehöriger, Freund, Nachbar) leistet regelmäßige Pflege
- Pflegeperson hat Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mind. 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt
- Pflegeperson fällt zeitweise aus oder muss ersetzt werden wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen
- Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse (jährlich für eine Dauer von 6 Wochen)
Passende Wohn-Objekte zur Verhinderungspflege:
Sie haben Fragen zur Antragsstellung auf "Verhinderungspflege"?
Wenden Sie sich gerne an uns.
Eine erstmalige Leistung auf Verhinderungspflege kann bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden: Voraussetzung dafür ist, dass ein Angehöriger mit Behinderung mindestens sechs Monate zuvor in seiner häuslichen Umgebung gepflegt wurde und die Anerkennung einer Pflegestufe vorliegt.