Ambulant unterstütztes Wohnen
- für Erwerbstätige
AuW ist eine Abkürzung. Sie bedeutet Ambulant unterstütztes Wohnen. Das heißt: Die Assistenznehmenden wohnen alleine oder in einer Wohngemeinschaft - und wir helfen dabei. Dieses Wohnkonzept ist ausgerichtet auf erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung, die aus dem Elternhaus oder Wohnheim ausziehen und alleine leben möchten und zugleich Unterstützung dabei benötigen.
Im AuW-Konzept unterstützen und beraten wir:
- bei der Haushaltsführung (Einkaufen, Waschen, Putzen, Verwalten von Geld)
- beim Thema Gesundheit (Organisation von Arztbesuchen, gesunde Ernährung, Medikamenten-Einnahme)
- bei der Kontaktpflege zu Familien, Freunden und Nachbarn
- bei Problemen und Krisen
- bei Behördengängen
- im Beruf
- bei der Vermittlung mit anderen Diensten wie Werkstätten, Wohnheimen, Betreuungsbüros
Dieses Angebot richtet sich an volljährige Menschen mit einer vorrangig geistigen und/oder körperlichen Behinderung,
- die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer nicht zur selbstständigen Lebensführung in der Lage sind
- die Kriterien für einen Anspruch auf Eingliederungshilfen nach §§53 ff. SGB XII i.V.m. §2 SGB IX erfüllen
- für die eine stationäre Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich ist
In der Regel übernimmt der Bezirk die Kosten für die Leistungen, es sei denn, der Assistenznehmende verfügt über ausreichendes Vermögen und ist daher Selbstzahler.
Passende Wohn-Objekte zu diesem Konzept:
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Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Wir überlegen gemeinsam, wo Unterstützung gebraucht wird. Und wir helfen Ihnen bei der Antragstellung. Damit die Kosten dafür übernommen werden. Und wir helfen bei der Suche nach einem guten Wohnungsangebot.